Die Osteopathie ist eine ganzheitliche, also Körper, Seele und Geist umfassende Behandlungsform. Im Zentrum steht die Unterstützung der Selbstheilungskräfte. Diese werden wirksam, wenn ein freier Austausch aller Körperflüssigkeiten (Blut, Lymphe, Gehirnflüssigkeit, Gewebsflüssigkeit) stattfinden kann. Osteopath:innen benützen die Faszien, den Knochen (Osteon) und alle andern Körperstrukturen um Bewegungsblockaden (Pathos) im Körper aufzuspüren und zu lösen. Sie bedienen sich zur osteopathischen Diagnose und Therapie nur ihrer Hände und Sinnesorgane. Als Informationsergänzung dienen osteopathische Anamnese sowie schulmedizinische Befunde. Bewegungsblockaden können in allen Geweben des Körpers (z.B.: Faszien, Knochen, Muskulatur, innere Organe, Bindegewebe, Nervensystem) auftreten. Die osteopathische Behandlung kann daher auch alle Teile und Gewebestrukturen des Körpers einbeziehen. In der Osteopathie kommen bei den Grifftechniken nur sehr geringe Kräfte zur Anwendung.
Osteopathie – wenn von Mitgliedern der Österreichischen Gesellschaft für Osteopathie (ÖGO) angewendet – wird nur von entsprechend ausgebildeten Ärzt:innen oder Physiotherapeut:innen durchgeführt. Voraussetzung für die Zulassung zur Ausübung der Osteopathie ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem in Österreich anerkannten Gesundheitsberuf (z.B.: Arzt/Ärztin, gehobene medizinisch technische Dienste, wie Physiotherapeut:innen. Qualifizierte Osteopath:innen haben eine Ausbildung von mindestens 1500 Stunden Unterricht absolviert. In Österreich dauert die Ausbildung 6 Jahre. Alle Mitglieder der ÖGO haben eine Ausbildung nach diesen Kriterien absolviert.
Quelle: www.oego.org